Code: 12696794
Über die prinzipielle Anerkennung »vermögenswerter Bestandteile« des Persönlichkeitsrechts ist der BGH in BGHZ 143, 214 nicht hinausgelangt. Wodurch genau sie sich auszeichnen, blieb auch in den Stellungnahmen der Literatur offen. ... more
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Über die prinzipielle Anerkennung »vermögenswerter Bestandteile« des Persönlichkeitsrechts ist der BGH in BGHZ 143, 214 nicht hinausgelangt. Wodurch genau sie sich auszeichnen, blieb auch in den Stellungnahmen der Literatur offen. Die Antwort auf diese Frage bildet jedoch den Ausgangspunkt für personenbezogene Vermarktung, Berichterstattung sowie alle anderen Vorgänge, bei denen jeweils die individuelle Erkennbarkeit einer Person verwertet wird. Wenn das Persönlichkeitsrecht Idealwert wie Geldwert gleichermaßen schützt, führt schließlich an seiner ungeteilten Vererblichkeit kein Weg vorbei. Der Autor ist wissenschaftlicher Angestellter an der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg, Institut Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Leipold.
Book category Books in German Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft Recht Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
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