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Opferschutz und Beschuldigtenschutz im Strafverfahren schließen sich nicht aus, ein präziser Ausgleich der beiden Positionen ist aber geboten. Insbesondere die verfassungsrechtlich verankerten Verfahrensgarantien und Beschuldigtenrechte wie Fairnessprinzip und Unschuldsvermutung müssen gewahrt bleiben. Die Opferschutzgesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat dies nur unzureichend berücksichtigt. Auch ist sie eine umfassende dogmatische Begründung für die strafprozessuale Verletztenbeteiligung schuldig geblieben. Jutta Bader entwirft in der vorliegenden Arbeit eine dogmatisch fundierte Verletztenstellung, die neben dem Opferschutzanliegen auch die Strafverfolgungs- und Beschuldigteninteressen berücksichtigt.
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