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Das vorliegende Assignment ist im Bereich des Business Laws angesiedelt und thematisiert im Schwerpunkt das Markenrecht in Deutschland. Ziel dieser Arbeit ist es, das Markenrecht in seinen Grundzügen zu beschreiben und das Verfahr ... więcej
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Das vorliegende Assignment ist im Bereich des Business Laws angesiedelt und thematisiert im Schwerpunkt das Markenrecht in Deutschland. Ziel dieser Arbeit ist es, das Markenrecht in seinen Grundzügen zu beschreiben und das Verfahren zur Erlangung von Markenschutz gemäß § 4 MarkenG vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) darzustellen. Dazu ist diese Arbeit methodisch in sieben Kapitel untergliedert. Der Begriff der Marke wurde bereits im 17. Jahrhundert verwendet und ist 1874 durch das deutsche Gesetz über den Schutz der Marke erstmalig gesetzlich verankert worden. Von diesem Zeitpunkt an folgten viele Änderungen und Erweiterungen, wie z.B. das Gesetz zum§Schutz der Warenbezeichung im Jahre 1894 oder das Warenzeichengesetz im Jahre 1936, was die zunehmende Bedeutung des Markenschutzes widerspiegelte. Im Jahr 1995 wurde dann das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) verabschiedet, welches bis heute Gültigkeit hat. Wird von einer Marke gesprochen, so lassen sich unterschiedliche schutzfähige Markenrechte nach dem MarkenG unterscheiden. Diese können neben den klassischen Wort- und Bildmarken, auch Farbmarken, wie z.B. das Magenta der Firma Telekom, aber auch Hör- oder Zahlmarken sein. Für die Erlangung von Markenschutz sieht das Deutsche MarkenG drei Wege vor. So kann neben der formellen Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und§Markenamt, auch durch Verkehrsdurchsetzung oder durch die notorische Bekanntheit Markenschutz entstehen. Dabei ist das Verfahren zur Registrierung einer Marke beim DPMA hoch standardisiert. Beginnend mit einigen Vorüberlegungen des Markenanmelders, wie dem Markennamen oder der Markenart, sollte vor der Anmeldung eine Markenrecherche durchgeführt werden. Mit der Einreichung des Anmeldeformulars beginnt der formale Akt der§Markenregistrierung. Das DPMA prüft sodann den Antrag auf formale Fehler sowie auf das Vorhandensein von absoluten Schutzhindernissen. Treten keine Beanstandungen auf, wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. Gerade im Rahmen der§Markenregistrierung sind Widerspruchsfristen, sowie die Dauer des Markenschutzes, aber auch eventuelle Folgen von arkenrechtsverletzungen von entscheidender§Bedeutung.§Das Europäische Markrecht ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Markenrecht auf§Bundesebene. Zu den wichtigsten Unterschieden zählen unter anderem der Wegfall der§Verkehrsgeltung oder aber die Einführung der so genannten Agentenmarke...
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