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Stiftungen dienen grundsätzlich dazu, mittels eines eigentümerlosen Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck zu erfüllen. Mit der Einführung des Privatstiftungsgesetzes im Jahr 1993 wurde der Stiftungszweck auf Eigennützigkeit ... more
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Stiftungen dienen grundsätzlich dazu, mittels eines eigentümerlosen Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck zu erfüllen. Mit der Einführung des Privatstiftungsgesetzes im Jahr 1993 wurde der Stiftungszweck auf Eigennützigkeit erweitert und eine Annäherung an die gesetzlichen Regelungen der Schweiz und Liechtenstein angestrebt. Privatstiftungen benötigen bei ihrer Gründung eine Stiftungserklärung, die alle wesentlichen Punkte die das Funktionieren der Stiftung gewährleisten, regelt. Wichtige Organe von Privatstiftungen sind der Vorstand sowie der Stiftungsprüfer. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit einen Aufsichtsrat bzw. weitere Organe einzusetzen. Die Besteuerung von Stiftungen lässt sich in drei Ebenen unterteilen. Die Ebene der Stiftungseingangsbesteuerung, die Ebene der laufenden Besteuerung sowie die Ebene der Besteuerung von Zuwendungen an Begünstigte. Die Stiftung ist mit ihren Einkünften grundsätzlich KöSt- pflichtig. Es gibt jedoch das Privileg der Zwischenbesteuerung für gewisse Einkünfte aus Kapitalvermögen gem §13 Abs 3 KStG. Den in der Arbeit beschriebenen Vorteil der Zwischenbesteuerung gibt es mit 2011 nicht mehr.
Book category Knihy po nemecky Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft Recht Steuern
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