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Rechtsberatung im Wandel

Kód: 02414971

Rechtsberatung im Wandel

Autor Stefan Graumann

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Wismar (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung: Das Rechtsberatungsgesetz entspricht in weiten Bereichen nicht mehr d ... celý popis

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Wismar (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung: Das Rechtsberatungsgesetz entspricht in weiten Bereichen nicht mehr den tatsächlich gegebenen Verhältnissen in unserer Gesellschaft . Dieses Zitat des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium Alfred Hartenbach anlässlich einer Tagung der Rechtsanwaltkammer Frankfurt am 05. März 2004 verdeutlicht den zunehmenden Reformbedarf des RBerG. Die Diskussion um das am 13. Dezember 1935 verabschiedete Gesetz wird ihren Höhepunkt in dem für Mitte diesen Jahres angekündigten Reformentwurf haben. In diesem Zusammenhang wird sich die Abteilung Rechtsberatungsgesetz des 65. Deutschen Juristentages vom 21. - 24. September 2004 in Bonn damit beschäftigen.§Durch das RBerG wird die Befugnis zur Rechtsbesorgung einschließlich der Rechtsberatung ausschließlich in die Hände der Erlaubnisinhaber oder dazu berufenen Personen, insbesondere Rechtsanwälte und Notare, gelegt. Das so garantierte anwaltliche Beratungsmonopol sieht sich jedoch wachsender Kritik ausgesetzt. Während einige die Rechtsberatung weiterhin der Anwaltschaft vorbehalten wollen, gehen andere davon aus, dass der Rechtsberatungsmarkt grundsätzlich jedem offen stehen sollte.§Die Anhaltspunkte der Kritik sind dabei von unterschiedlicher Natur. So stand noch in den 70er Jahren die nationalsozialistische Herkunft des Gesetzes im Vordergrund; seit den 90er Jahren vollzieht sich darüber hinaus ein tief greifender Wandel auf dem Rechtsberatungsmarkt. Das Rechtsberatungsmonopol der Anwälte gerät zunehmend durch Konkurrenten, die auf dem Gebiet der nichtanwaltlichen Rechtsberatung auf den Markt drängen wollen, unter Druck. Dazu gehören vor allem Banken, Versicherungen, Unternehmensberater und Verbände. Alle Lebensbereiche sind rechtlich durchdrungen, so dass es heute immer mehr Rechtsgebiete und Spezialisierungen gibt. Dies macht auch eine Anpassung der Ausbildung erforderlich, wodurch neue Berufe entstehen. So wird beispielsweise kritisiert, dass sich die an den Fachhochschulen ausgebildeten Diplom-Wirtschaftsjuristen trotz der praxisnahen Ausbildung in den Bereichen Wirtschaft und Recht und einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium nicht mit einer Rechtsberatungstätigkeit selbständig machen können.§Der Konkurrenzdruck auf dem nationalen Dienstleistungsmarkt wird aber auch durch die zunehmende europäische und internationale Öffnung des Rechtsberatungsmarktes weiter erhöht. So hat die Kommission der europäischen Gemeinschaft am 09. Februar 2004 in ihrem Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen angekündigt, das Rechtsberatungsmonopol auf den Prüfstand zu stellen.§Ein weiterer Kritikpunkt an der starren Regelung ist das generelle Verbot der altruistischen Rechtsberatung. Durch die Gesetzesnovelle von 1980, in der die Möglichkeit der Erlaubniserteilung auf fünf Berufsgruppen beschränkt wurde, war nunmehr dem Bürger auch die karitative oder sonst altruistische Rechtsberatung untersagt. Selbst Volljuristen können also die Erlaubnis nicht mehr erhalten.§In diesem Zusammenhang werden verstärkt verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bedenken geäußert, die es gilt genauer zu untersuchen. Vor diesem Hintergrund wird immer öfter die Frage aufgeworfen, ob es eines solchen Gesetzes überhaupt noch bedarf, oder ob es zumindest grundlegend reformiert werden sollte. Auch die gegenwärtig zunehmend geführte rechtspolitische Diskussion macht deutlich, dass eine Klarstellung seitens des Gesetzgebers in naher Zukunft unausweichlich sein wird.§Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:§1.EINLEITUNG1§1.1PROBLEMSTELLUNG DER ARBEIT1§1.2ZIELE UND AUFBAU DER ARBEIT2§2.DAS RECHTSBERATUNGSGESETZ3§2.1HISTORIE DES RECHTSBERATUNGSGESETZES3§2.1.1Entstehungsge...

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