Wahrungsunion und Europaische Zentralbank / Najlacnejšie knihy
Wahrungsunion und Europaische Zentralbank

Kód: 05297867

Wahrungsunion und Europaische Zentralbank

Autor Heidi Lorenz

Diplomarbeit aus dem Jahr 1993 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,7, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:§Im Jahr 1979 veranlassten der damalige ... celý popis

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Diplomarbeit aus dem Jahr 1993 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,7, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:§Im Jahr 1979 veranlassten der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt und der französische Staatspräsident Valerie Giscard d' Estaing die Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS). Es wurden feste Wechselkurse zwischen den Teilnehmerwährungen vereinbart, die sich aber innerhalb einer Schwankungsbreite von 2,25 Prozent in beide Richtungen bewegen dürfen. Mit dem EWS wurde auch die Korbwährung ECU geschaffen. Die festgelegten ECU-Leitkurse bilden den Bezugspunkt für die zulässigen Bandbreiten (siehe Kapitel 4).§Mit Hilfe des EWS sollte in Europa eine Zone zunehmender Währungsstabilität entstehen. Tatsächlich wurde mit der Zeit eine wesentliche Verbesserung der Preisstabilität erreicht.§1985 entwarf die. EG-Kommission ein Programm zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes mit freiem Verkehr für Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital.§1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft. Neben dem Ziel der Vollendung des grenzenlosen Binnenmarktes ab 1993 enthält sie auch einleitende Schritte für die Verwirklichung der Währungsunion.§Im Juni 1988 setzte der EG-Gipfel von Hannover einen besonderen Ausschuss ein, um die einzelnen Stufen zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion zu überprüfen. Dieser Expertenausschuss, dessen Vorsitzender der Präsident der EG-Kommission Jacques Delors war, legte den erarbeiteten Bericht im Juni 1989 den Staats- und Regierungschefs auf dem EG-Gipfel in Madrid vor. Diese billigten den Delors-Bericht und beschlossen, am 1. Juli 1990 die erste Etappe der Währungsunion beginnen zu lassen. (Der Stufenplan zur Schafdung der Währungsunion wird im Hauptteil in Kapitel 1 näher erläutert.)§Im Dezember 1991 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union, im Februar 1992 wurde er von den Außen- und Finanzministern unterzeichnet.§Die Ratifizierung des Maastrichter Vertrages erfolgte in Deutschland im Dezember 1992.§Seit September 1992 traten nun immer wieder massive Spannungen im Europäischen Währungssystem 'auf (siehe 2.3). Diese gipfelten in der Aufgabe der bisherigen Bandbreiten Anfang August 1993. Um die ständigen enormen Spekulationswellen auf den Devisenmärkten zu bekämpfen, beschlossen die EG-Finanzminister und Zentralbankchefs eine Erweiterung der Schwankungsbreiten im EWS auf plus/minus 15 Prozent. Allein in der Woche vor dieser Entscheidung mußte die Deutsche Bundesbank etwa 60 Milliarden DM für die Stützung anderer Währungen aufbringen. Allerdings wurde ihr vorgeworfen, durch die Verweigerung der Senkung des Diskontsatzes diese Spekulationen verursacht zu haben. Eine Rückkehr zu engeren Bandbreiten ist vor Mitte 1994 jedenfalls nicht zu erwarten.§Diese jüngsten Ereignisse sind in der folgenden Arbeit noch nicht enthalten, da sie bereits im April 1993 begonnen wurde.§Das Ziel einer gemeinsamen Währung in Europa scheint damit zunächst in weite Ferne gerückt zu sein. Laut Unionsvertrag wird das Euro-Geld spätestens im Jahr 1999 eingeführt. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, ist äußerst fraglich.§Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:§A.Bisherige Entwicklung der Währungspolitik in Europa1§B.Die Durchführung der Währungsunion3§1.Geplanter Verlauf3§2.Konvergenz als Bedingung8§2.1Kontrolle der Wirtschaftspolitik8§2.2Aufweichung der Konvergenzkriterien9§2.3Momentane Erfüllung der Konvergenzkriterien11§3.Übergangsprobleme16§3.1Ein Europa der zwei Geschwindigkeiten 16§3.2Gestaltung des EWS in der Übergangsphase18§3.3Parlamentsvorbehalt für den Übergang zur Währungsunion19§4.Der ECU...

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